„Der Verband dreht es sich hin, wie er es braucht“

FC Penzberg wütend über Punktabzug

Artikel vom 17. September 2025

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    Obwohl der Innenverteidiger des 1. FC Penzberg gesperrt war, kam es dennoch zum Einsatz von Alexander Jobst. Dies sorgt nun für viel Ärger.

    Es ist eine Neuauflage der unzähligen Fehden zwischen Verband und Vereinen. Dem 1. FC Penzberg wurden vier Zähler aberkannt, wodurch der Klub in der Bezirksliga Süd erheblich an Boden gegenüber der Konkurrenz einbüßt. Das Urteil des Sportgerichts stößt im Nonnenwald auf Unverständnis. Beim FC wähnt man sich von Seiten des Bayerischen Fußballverbands (BFV) gleichermaßen ungerecht und despektierlich behandelt. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung Berufung einzulegen, war demnach unumgänglich.

    „Wir haben die Ablöse gezahlt und alle Unterlagen eingereicht, also nicht vorsätzlich gehandelt.“

    Joachim Plankensteiner wirkt sichtlich angefasst. Das mag zum einen daran liegen, dass der Vereinsvorsitzende dieser Tage gesundheitlich nicht in Bestform aufläuft. So blieb ihm wenigstens die maue Leistung beim 1:2 seines Teams gegen den SV Waldeck/Obermenzing im Stadion erspart. Tatsächlich ist es aber die Kontroverse mit dem BFV, die ihm auf den Magen schlägt. „Der Verband dreht es sich hin, wie er es braucht“, schimpft Plankensteiner. Aus seiner Sicht grenze das Gebaren des BFV an Unzumutbarkeit.

    Laut „Spielplus“, der digitalen Verwaltung des Spielbetriebs, war Innenverteidiger Alexander Jobst für die Spiele in Untermenzing und gegen Raisting nicht spielberechtigt. Irgendwie aber doch. Der Sachverhalt ist komplex. Jobsts Wechsel vom FC Ismaning zum FC Penzberg ging laut FC reibungslos und korrekt über die Bühne. „Wir haben die Ablöse gezahlt und alle Unterlagen eingereicht, also nicht vorsätzlich gehandelt.“ Genau das aber wirft der Verband dem Klub in seinem achtseitigen Urteil vor.

    Joachim Plankensteiner zeigt Reue

    Jobst war faktisch spielberechtigt. Im System wurde allein verabsäumt, den Sperrvermerk zu entfernen. Dies fiel im Juli nicht auf, weil der Unparteiische beim Ligaspiel in Untermenzing den Spielbericht mutmaßlich ohne nähere Prüfung freigegeben hatte. Die vorangegangenen Toto-Pokal-Ansetzungen zählen auf dieser Ebene nicht als Pflichtspiele. Zudem werden im Juli sämtliche Sperren in „Spielplus“ außer Kraft gesetzt, um den Einsatz des älteren U19-Jahrgangs zu ermöglichen. Eine Trennung unterschiedlicher Sperren sei offenkundig nicht möglich.

    In der Nacht zum 1. August aber weist das System sämtliche fehlende Spielberechtigungen wieder aus. Womit Jobst für die Partie in Raisting eigentlich gesperrt war. Zusammen mit Schiedsrichter Nikolas Dolderer verständigte man sich dennoch auf einen Einsatz des 35-Jährigen, obgleich sein Name nicht im digitalen Spielbericht angelegt werden konnte. Damit kam der Stein ins Rollen. Dass es vielleicht nicht die allerbeste Idee war, auf Jobsts Mitwirken zu beharren, räumt Plankensteiner ein: „Wenn uns das klar gewesen wäre, was für ein Spektakel das wird, hätten wir den Alex gar nicht erst spielen lassen.“

    FC Penzberg kritisiert die Aufarbeitung des Urteils

    Der Vereinschef betont aber auch, dass man sich unter den Verantwortlichen „zusammengesetzt und gemeinsam entschieden“ habe. Mit der Folge des aktuellen Urteils, mit dem sich der FC nicht abfinden wird. Die Kernfrage, ob der Einsatz von Jobst gerechtfertigt war, weil er nur wegen eines lückenlos aufzuklärenden Eingabefehlers gesperrt war, sieht man in Penzberg unzureichend beantwortet. So wurde den eigenen Angaben und Belegen keine oder zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Zudem reibt man sich massiv an der Art und Weise der Aufarbeitung.

    „Wir haben eine Woche Zeit für den Einspruch, aber der Verband lässt einfach mal fünf Wochen vergehen.“ Für Plankensteiner ein Unding, da Klubs anders als der Verband in der Regel keine Rechtsabteilung an ihrer Seite haben.

    Dass die Punkte trotz fehlender Rechtskraft in der Tabelle bereits abgezogen sind, geißelt der Vorstand als „Spielchen.“ Zur Vermeidung hätte der Klub einen Eilantrag stellen müssen. Und dann sind da noch die Gebühren. Bei 50 bis 100 Euro läge laut Statuten die Geldbuße für derlei Vergehen. Die Penzberger aber wurden mit 300 Euro pro Fall belangt.

    „Die höheren Kosten sind nicht begründet“, so Plankensteiner. Wie nunmehr weiter verfahren werde, hängt maßgeblich von der Einspruchsentscheidung ab. Mögliche weitere Instanzen werde man „von Fall zu Fall“ prüfen. Plankensteiner betont, dass neben der Wahrung des eigenen Interesses auch eine grundsätzliche Klärung angestrebt werde. Sieht man doch eindeutige Versäumnisse bei Verband und Schiedsrichter. „Nur eine Seite zu verdonnern, kann aus unserer Sicht nicht sein.“